Freiraum: Ist nicht im Zusammenhang mit Architektur der Begriff Freespace ein Oxymoron?

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Die Freiheit ist ein vieldeutiger Begriff, der von buchstäblichen bis zur übertragenen Bedeutung zahllosen Interpretatio-nen unterliegt. Eine gebaute Wand ist dagegen an Eindeutigkeit schwer zu überbieten. Freiheit bezeichnet in erster Linie einen Geisteszustand. Der gebaute Raum ist ein mathematisch beschreibbares, physisches Phänomen.

Eigentlich ist der gebaute Raum die manifeste Unfreiheit. Er entsteht durch das Vereinnahmen, Abteilen und Definieren des vorhandenen Raumes. Wo immer konstruiert wird, wird Existierendes zerstört und die Vielfalt der Möglichkeiten auf einige wenige eingeschränkt. Jede Architektur ist auch ein Gefängnis.

Umgekehrt ist das, was wir für Freiheit halten, keine feste Größe, sondern es definiert sich vielfältig, weitgehend auch negativ, zum Beispiel: „frei sein heißt nicht eingesperrt sein“. Und dies bedeutet umgekehrt, dass die Unfreiheit, die der gebaute Raum verursacht,  zum Instrument der Qualifikation werden kann. Denn diese hilft, das Wesen des Freien überhaupt erst zu beschreiben und zu erkennen. Gäbe es das Gefängnis nicht, gäbe es kein Drinnen und Draußen. Gäbe es kein Tor, könnte man den Übergang von der Unfreiheit zur Freiheit nicht erleben. Gäbe es kein Fenster, gäbe es nicht den vorzeitigen Blick auf und die Sehnsucht nach der Freiheit usw.

Andererseits bietet der gebaute Raum aber auch neue Möglichkeiten. Erlaubt uns ein abgeteiltes, privates Zimmer nicht überhaupt erst, unser Individuum zu entfalten? Lässt ein Dach über dem Kopf nicht ganz neue Lebensweisen entstehen, die ohne das Dach nicht denkbar gewesen wären? Befreit uns der gebaute Raum nicht von der ständigen Notwendigkeit, darüber entscheiden zu müssen, wie wir die im Überfluss vorhandene Freiheit für unser Leben nutzbar machen können? Die Begrenzung dient also nicht nur als Gegenmodell, das den unbegrenzten Raum qualifiziert, sondern sie eröffnet auch Freiheiten in der Benutzung, die ohne sie nicht existiert hätten. Diese werden allerdings durch neue Abhängigkeiten erkauft. Das Dach muss beispielsweise erst einmal errichtet, geschützt und unterhalten werden, will man die wettergeschützte Exis-tenz nachhaltig genießen.

Absolute Freiheit ist also bestenfalls eine abstrakte Größe. Die tatsächlichen Freiheiten unserer Existenz sind immer in ein Beziehungsgeflecht von verschiedenen Graden der Unfreiheit verwoben. Was sie frei erscheinen lässt, ist eine Frage der individuellen Wahrnehmung und der subjektiven Priorisierung, die ihrerseits Produkte kollektiver kultureller Konvention und der eigenen Persönlichkeit sind. In jedem Fall bleibt jedoch ein Feld der Mehrdeutigkeit und der Gleichzeitigkeit von Freiheit und Unfreiheit, das als Belastung oder auch als positive Spannung empfunden werden kann.

Was ist also – nach diesen Einsichten – ein Freespace und wie könnte er von einem Architekten ausgedacht und hergestellt werden ? Die scheinbar offensichtlichste Antwort auf diese Frage lautet: „Durch Unterlassung.“ Vor allem im städtischen Kontext werden mit der Freiheit des Individuums die verschiedenen Kategorien unbebauten Raumes assoziiert. Nicht bauen heißt Freiheit erhalten. Bei genauerer Betrachtung kann dies jedoch schnell als Binsenweisheit entlarvt werden: wird nicht zum Beispiel unbeachtetes Brachland – im städtischen Kontext das Territorium, in dem (fast) alles möglich zu sein scheint – schnell zu einem Ort ungewöhnlicher Unfreiheit, wenn der Geist der Zerstörung dominiert und der Schwache dem Gesetz des Stärkeren ausgeliefert ist?

Der Freiraum bedarf also – um wirklich frei zu sein – der Kontrolle. Nicht nur im Sinne der Einhaltung der Gesetze, sondern auch im Sinne der inhaltlichen und atmosphärischen Definition. Der englische Landschaftsgarten, das Leitmotiv vieler europäischer und amerikanischer Stadtparks, ist ein Musterbeispiel solcher Inszenierung. Sein Thema ist eine fiktive, quasi vorzivilisatorische, „wilde“ Exis-tenz in Harmonie mit der Natur. Historisch gesprochen diente er dem erstarkenden Bürgertum als Metapher eines liberalen Staates, befreit von der absoluten Monarchie. Die betonte Natürlichkeit seiner Anlage – ohne die Symmetrien und Hierarchien der französischen Gärten, pointiert von klassischen Architekturzitaten – sollte die Phantasie in ein fiktives Territorium oftmals wohlbekannter Szenen aus der antiken Mythologie entführen.

In unseren heutigen Stadtparks genügen zumeist ein paar gut platzierte Baumgruppen, frei geformte Wiesen und Wasserflächen, durchzogen von Brezelwegen, um die Assoziationen dieser mythischen, „naiven“ Existenz schemenhaft aufzurufen – wobei man die antiken Narrative heute bestenfalls als Klischees empfindet. Gleichwohl wird durch den Reichtum der sinnlichen Stimuli, die der Park im Gegensatz zu der umgebenden Stadt bietet, ein Fenster in die „eigene Natur“ geöffnet. Die Vielfalt von Oberflächen und Farben, die akustischen, haptischen und olfaktorischen Eindrücke  loten das Spektrum der eigenen Wahrnehmung aus und intensivieren die Verbindung zur eigenen Körperlichkeit.

Diese Beobachtung lässt sich auch auf Räume übertragen, die aus anorganischem Material gebaut sind. Man kann durchaus verallgemeinern, dass ein Raum dann ein Gefühl der Freiheit vermittelt, wenn er einerseits schützt und bestimmte Aktivitäten möglich macht, und wenn er es andererseits vermag, ein erweitertes sinnliches Potenzial zu entfalten. Ein Freespace eröffnet uns also neue Aktionsradien und affirmiert gleichzeitig unsere Existenz, ermöglicht sowohl Tun als auch Erleben.

Natürlich lebt der Raum zunächst von seiner Benutzung, und je mehr er willkommenen Aktivitäten auf eine diskrete Art und Weise dient, desto weniger wird er als dominant oder gar hinderlich wahrgenommen. Um den Raum jedoch von seiner einengenden Grunddisposition zu befreien, bedarf er einer gastlichen und stimulierenden Atmosphäre.
Seine physische Materialität muss den sinnlichen – vor allem den haptischen – Bedürfnissen der Menschen entgegenkommen, soll das Auge füttern und darf das Ohr nicht belästigen. Die Qualität seiner Begrenzung muss ein Gefühl der Gelassenheit vermitteln und Großzügigkeit ausstrahlen. Auch der Geist möchte stimuliert werden von einer Konstellation, die überrascht, erfreut, vielleicht sogar begeistert. Dabei möchte man nicht von der allzu offensichtlichen Absicht eines Autors überrumpelt, sondern eher dazu eingeladen werden, die Vielfalt und die Intelligenz einer räumlichen Situation selbst zu entdecken.

Zu dieser Großzügigkeit gehört auch eine gewisse Transparenz, die den aufmerksamen Betrachter den Einsatz der architektonischen Mittel nachvollziehen lässt. Wenn man bei allem Willen nach Schwerelosigkeit noch die widerständige Materie zu spüren bekommt, wenn bei aller scheinbaren Immaterialität die „Gemachtheit“ eines Raumes noch nachvollzogen werden kann, wird der Betrachter nicht nur visuell beeindruckt oder gar überwältigt, sondern der Raum gibt ihm (bei genauerer Betrachtung) auch Auskunft über die (vielleicht tröstliche) Beschränkung aller Technik.

Gute Architektur ist letztlich das manifeste Oxymoron, versucht sie doch, den aggressiven Akt der Landnahme durch eine Disposition des einladenden Ermöglichens und des Befreiens auszugleichen, und bleibt dabei stets im Widerspruch zwischen Freiheitswillen und Begrenzung, zwischen der Vergeistigung, der uns umgebenden Umwelt und der Natur des eigenen Körpers verstrickt.  Diese menschlichste aller Konditionen auf eine nutzbare und elegante (das heißt sparsame) und dennoch vollständige Art und Weise zu verkörpern, das erhebt Architektur zur Poesie.

www.sauerbruchhutton.de

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